18. Juni 2024 Verletzte Polizisten bei Widerstand und mehrere Verkehrsunfälle in Stemshorn Diepholz In der Nacht zu Sonntag kam es zu zwei Vorfällen, bei denen Polizisten leicht verletzt wurden.
19. Mai 2024 Ungewöhnlicher Vorfall in Vechta: Mann unter Drogeneinfluss tanzt nackt auf der Fahrbahn Drogenmissbrauch und Trunkenheitsfahrten in Vechta und Damme
17. Mai 2024 Baumpflanzaktion im Stemweder Berg am Pfingstmontag: Gemeinsam für einen guten Zweck Kommen Sie vorbei, pflanzen Sie einen Baum und hinterlassen Sie einen grünen Fußabdruck!
11. Juni 2024 Verbotenes Müllabladen im DümmerLand: Ein Appell an die Vernunft Im DümmerLand wird das unerlaubte Abladen von Privat- und Haushaltsmüll sowie Gartenabfällen in der Natur zu einem zunehmenden Problem.
21. September 2023 Italienischer Nudelzauber aus Damme Das KOCHWERK aus Damme veröffentlich ihr erstes Kochbuch - “Homemade Pasta”
23. Juni 2024 Neuer Eigentümer für den "Lindenhof" in Marl am Dümmer See: Neuer Eigentümer für den "Lindenhof" in Marl am Dümmer See: Serhat Gören plant spannende Zukunft
9. Juni 2024 Heilkraft der Natur: Wie Waldbaden Körper und Seele stärkt Im hektischen Alltag der modernen Welt findet der gestresste Mensch oft keinen Raum mehr für Ruhe und Entspannung.
18. Mai 2024 Euer Pfingstwochenende - Was geht "app" im DümmerLand? Wir sind neugierig: Was habt ihr geplant?
19. Januar 2024 "Suche nach dem schönsten Kinderspielplatz im DümmerLand - Deine Stimme zählt!" Schönster Kinderspielplatz im DümmerLand
16. März 2023 Abfuhrkalender LK Lübbecke Alle Termine für die Leerung Ihrer Abfalltonnen im Landkreis Lübbecke
16. März 2023 Abfuhrkalender LK Osnabrück Alle Termine für die Leerung Ihrer Abfalltonnen im Landkreis Osnabrück
16. März 2023 Abfuhrkalender LK Vechta Alle Termine für die Leerung Ihrer Abfalltonnen im Landkreis Vechta
14. Mai 2024 Interessiert am Polizeiberuf? Polizeikommissariat Vechta öffnet für interessierte Schüler am 31. Mai 2024 die Türen
6. März 2024 Falscher Polizeibeamter in Diepholz festgenommen Schnelles Handeln verhindert Betrug an Seniorin
29. Februar 2024 Ermittlungserfolg der Polizei: Hass im Netz führt zu Indoor-Plantage Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta verzeichnet einen bedeutenden Ermittlungserfolg im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz.
18. Januar 2024 Weltmeisterin im Country-Westerntanz erneut aus Stemwede Cornelia Heidmeyer aus Oppendorf sichert sich erneut den begehrten Weltmeistertitel
27. Mai 2024 40 Jahre Bridge-Club Diepholz: Jubiläumsturnier und musikalischer Festabend Der Bridge-Club Diepholz feiert sein 40-jähriges Bestehen mit einem großen Jubiläumsturnier und musikalischer Unterhaltung.
20. Mai 2024 Pfingstmontag auf dem Rahdener Museumshof Aktionstag mit Imker, Waschfrauen und Rossmühle
1. Dezember 2023 Drohnenflug - "Was darf ich - Was darf ich nicht?!" Was darf ich in Deutschland noch, wenn ich meine Drohne in Deutschland legal fliegen möchte!?!
Drohnenflug in Deutschland In Deutschland sind derzeit mehr als 400.000 Drohnen im Umlauf, wobei die Anzahl der privat genutzten Drohnen die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen um fast das 8-fache übersteigt. So sind aktuell laut BDL - Bunddesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft ungefähr 385.500 Drohnen in privatem Besitz. Doch was hat sich in den letzten Jahren bei dem Betrieb der unbemannten Flugobjekte geändert? Welche Vorschriften und Gesetzesänderungen muss ich einhalten, um jetzt noch legal in Deutschland fliegen zu dürfen? Aus aktuell gegebenem Anlass durch Sichtung einer Drohne, welche unerlaubt ein Wohngrundstück überflog, wollen wir in diesem Beitrag gerne den zulässigen Betrieb einer Drohne erklären und einige notwendige Informationen bzw. Hinweise hierzu liefern! Denn allzu oft hört man von Drohnenpiloten: "Mit meiner Drohne, mit dem zulässigen Gesamtgewicht von unter 250g, darf ich alles - ich weiß Bescheid!" Und hier wird mal wieder schnell klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"! Vor dem Kauf und dem Betrieb einer Drohne, ob privat oder kommerziell, sollte man sich somit folgende Fragen stellen: Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Wo, wie hoch, wie weit und zu welcher Uhrzeit darf ich mit meiner Drohne fliegen? Welche Genehmigungen sind nötig? Welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es in Deutschland? Bin ich verpflichtet meine Drohne registrieren? Muss ich meine Drohne versichern? Fragen über Fragen, doch wo bekommt man die richtigen Antworten? Seit dem 1.1.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die die Drohnen-Gesetze europaweit vereinheitlichen soll und somit die neuen Regeln, Gesetze und Vorgaben aufzeigt. Zudem dürfen die national geltenden Vorschriften sowie die nationale Umsetzung der EU-Drohnenverordnung nicht außer Acht gelassen werden, die in jedem Land unterschiedlich sein können und weitere Anpassungen beinhalten. In Deutschland ist dies die Luftverkehrsordnung (LuftVO). Ein wichtiger Punkt, die richtige Versicherung - Haftpflichtversicherung: So ist in Deutschland die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Voraussetzung für das Fliegen mit einem so genannten unbemannten Luftfahrzeug (UAV / UAS). Dabei ist es egal, ob ich die Drohne privat oder gewerblich betreibe! Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist Pflicht! Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass die normale Haftpflichtversicherung die Schäden, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können, auch einfach mit abdeckt. In den meisten Fällen muss eine Drohne zusätzlich angezeigt und versichert werden. Kennzeichnungspflicht: Weiter wurde am 01.01.2021 festgelegt, dass eine Registrierung aller Drohnen-Piloten laut EU-Drohnenverordnung erforderlich ist. Diese Verordnung gilt auch für den Betrieb für die Modelle unter 250 Gramm. Foto © Nicola Felix Putthoff Dies betrifft alle gängigen Drohnenmodelle wie beispielsweise die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S, DJI Mavic 2 Pro und Zoom, DJI-Phantom 4 (Pro), DJI Mavic 3 (Classic/ Pro/ Cine) / Platinum, Parrot Bebop, Yuneec Typhoon H oder Q500 und sogar eine DJI-Spark sowie natürlich DJI Inspire 1 und 2Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muss dann mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Gesetzliches Mindestalter: Mit der EU-Drohnenverordnung wurde das offizielle Mindestalter von 16 Jahren für alle Drohnen eingeführt. Nur unter Ausnahmebedingungen (zum Beispiel in Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch von jüngeren Personen bereits geflogen werden. Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen? Die erlaubte maximale Flughöhe für Drohnen nach den neuen Gesetzen ist auf 120 Metern über Grund festgesetzt. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass generell das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten ist. Alle weiteren Punkte hängen von der Drohnen-Klasse und auch gegebenfalls auch vom Drohnen-Führerschein ab und sind dadurch wesentlich komplexer geworden. Details dazu hier in der neuen EU-Drohnenverordnung des LBA. Zusätzlich gelten die folgenden nationalen Bestimmungen nach deutscher Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h, wobei einige Dinge beim Fliegen mit einer Drohne grundsätzlich und ausdrücklich verboten sind: Fliegen über Wohngrundstücken Fliegen über Naturschutzgebieten Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km – und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km Fliegen in Kontrollzonen Ebenfalls nach LuftVO §21h ist einzuhalten mindestens ein 100 Meter seitlicher Sicherheitsabstand zu: Menschenansammlungen Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen Heliports und Helikopter-Landeplätze Krankenhäuser Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und ÜbungenIndustrieanlagen Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs militärischen Anlagen und Organisationen Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung Diese so genannten GEO-Zonen für Drohnen sind nicht in der neuen EU-Drohnenverordnung definiert, sondern in den nationalen Gesetzen der einzelnen EU-Länder. In Deutschland in der Luftverkehrsordnung LuftVO §21h.* Drohnenführerschein Foto © Nicola Felix Putthoff Der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich. Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Details zum neuen EU-Drohnenführerschein hier LBA. Ausnahmen Zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Zum Beispiel: auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 120 Metern überschritten werden über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und die Drohne keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann. Über Flugplätzen genügt eine Freigabe der Flugleitung oder vom Betreiber – bei Flughäfen muss die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen bei den Verkehrswegen (zum Beispiel Autobahnen) kann der Abstand bis auf 10 Meter reduziert werden, wenn die 1:1 Regelung gewahrt bleibt (und der je nach Drohne notwendige Abstand zu Menschen eingehalten wird) für das „professionelle“ Fliegen gibt es weitere Ausnahmen zum Beispiel für Wohngebiete oder Naturschutzgebiete. Details dazu hier. Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden. Ausnahmen in der neuen EU-Drohnenverordnung werden maßgeblich durch eine andere Kategorie für den Betrieb von Drohnen geregelt. In der Kategorie OPEN (Offen) wird der übliche Standardbetrieb (wie oben beschrieben). Diese wird in den drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Darüber hinaus sind alle weiteren nötigen Ausnahmen in den Kategorien Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert) festgehalten und aufgeteilt. Weitere Details zur neuen EU-Drohnenverordnung vom LBA Es gibt immer wieder neue bzw. veränderte Grundlagen und Vorraussetzungen, die das Fliegen mit einer Drohne in Deutschland betreffen. Deshalb hier der Hinweis, bleibt immer auf dem Laufenden und informiert euch richtig und aktuell. So verweisen wir gerne für weitere und noch genauere und aktuelle Informationen auf das Luftfahrtbundesamt LBA, das Team von Drohnen.de sowie www.bdl.aero/de. Auch gibt es diverse APPs, die einem Flugverbotszonen aufzeigen, was das legale Fliegen auf jeden Fall erleichtert! Online-Quellen: bdl.aero/de / *drohnen.de / lba.de Fotos © shutterstock.com