1. Dezember 2023 / Wissenswertes

Drohnenflug - "Was darf ich - Was darf ich nicht?!"

Was darf ich in Deutschland noch, wenn ich meine Drohne in Deutschland legal fliegen möchte!?!

Drohnenflug in Deutschland

In Deutschland sind derzeit mehr als 400.000 Drohnen im Umlauf, wobei die Anzahl der privat genutzten Drohnen die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen um fast das 8-fache übersteigt. So sind aktuell laut BDL - Bunddesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft ungefähr 385.500 Drohnen in privatem Besitz.

Doch was hat sich in den letzten Jahren bei dem Betrieb der unbemannten Flugobjekte geändert? Welche Vorschriften und Gesetzesänderungen muss ich einhalten, um jetzt noch legal in Deutschland fliegen zu dürfen?

Aus aktuell gegebenem Anlass durch Sichtung einer Drohne, welche unerlaubt ein Wohngrundstück überflog, wollen wir in diesem Beitrag gerne den zulässigen Betrieb einer Drohne erklären und einige notwendige Informationen bzw. Hinweise hierzu liefern!

Denn allzu oft hört man von Drohnenpiloten: "Mit meiner Drohne, mit dem zulässigen Gesamtgewicht von unter 250g, darf ich alles - ich weiß Bescheid!" Und hier wird mal wieder schnell klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!

Vor dem Kauf und dem Betrieb einer Drohne, ob privat oder kommerziell, sollte man sich somit folgende Fragen stellen:

  • Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen?
  • Wo, wie hoch, wie weit und zu welcher Uhrzeit darf ich mit meiner Drohne fliegen?
  • Welche Genehmigungen sind nötig?
  • Welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es in Deutschland?
  • Bin ich verpflichtet meine Drohne registrieren?
  • Muss ich meine Drohne versichern?

Fragen über Fragen, doch wo bekommt man die richtigen Antworten? 

Seit dem 1.1.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die die Drohnen-Gesetze europaweit vereinheitlichen soll und somit die neuen Regeln, Gesetze und Vorgaben aufzeigt. Zudem dürfen die national geltenden Vorschriften sowie die nationale Umsetzung der EU-Drohnenverordnung nicht außer Acht gelassen werden, die in jedem Land unterschiedlich sein können und weitere Anpassungen beinhalten. In Deutschland ist dies die Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Ein wichtiger Punkt, die richtige Versicherung - Haftpflichtversicherung:

So ist in Deutschland die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Voraussetzung für das Fliegen mit einem so genannten unbemannten Luftfahrzeug (UAV / UAS). Dabei ist es egal, ob ich die Drohne privat oder gewerblich betreibe!

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist Pflicht!

Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass die normale Haftpflichtversicherung die Schäden, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können, auch einfach mit abdeckt. In den meisten Fällen muss eine Drohne zusätzlich angezeigt und versichert werden.

Kennzeichnungspflicht:

Weiter wurde am 01.01.2021 festgelegt, dass eine Registrierung aller Drohnen-Piloten laut EU-Drohnenverordnung erforderlich ist. Diese Verordnung gilt auch für den Betrieb für die Modelle unter 250 Gramm.

Foto © Nicola Felix Putthoff

Dies betrifft alle gängigen Drohnenmodelle wie beispielsweise die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S, DJI Mavic 2 Pro und Zoom, DJI-Phantom 4 (Pro), DJI Mavic 3 (Classic/ Pro/ Cine) / Platinum, Parrot Bebop, Yuneec Typhoon H oder Q500 und sogar eine DJI-Spark sowie natürlich DJI Inspire 1 und 2
Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muss dann mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden.

Gesetzliches Mindestalter:

Mit der EU-Drohnenverordnung wurde das offizielle Mindestalter von 16 Jahren für alle Drohnen eingeführt. Nur unter Ausnahmebedingungen (zum Beispiel in Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch von jüngeren Personen bereits geflogen werden.

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Die erlaubte maximale Flughöhe für Drohnen nach den neuen Gesetzen ist auf 120 Metern über Grund festgesetzt.

Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass generell das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten ist. Alle weiteren Punkte hängen von der Drohnen-Klasse und auch gegebenfalls auch vom Drohnen-Führerschein ab und sind dadurch wesentlich komplexer geworden.

Details dazu hier in der neuen EU-Drohnenverordnung des LBA.

Zusätzlich gelten die folgenden nationalen Bestimmungen nach deutscher Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h, wobei einige Dinge beim Fliegen mit einer Drohne grundsätzlich und ausdrücklich verboten sind:

  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km – und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km
  • Fliegen in Kontrollzonen
  • Ebenfalls nach LuftVO §21h ist einzuhalten mindestens ein 100 Meter seitlicher Sicherheitsabstand zu:
  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Heliports und Helikopter-Landeplätze
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
    Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung

Diese so genannten GEO-Zonen für Drohnen sind nicht in der neuen EU-Drohnenverordnung definiert, sondern in den nationalen Gesetzen der einzelnen EU-Länder. In Deutschland in der Luftverkehrsordnung LuftVO §21h.*

Drohnenführerschein

Foto © Nicola Felix Putthoff

Der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen.

Details zum neuen EU-Drohnenführerschein hier LBA.

Ausnahmen

Zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Zum Beispiel:

  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 120 Metern überschritten werden
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und die Drohne keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.
  • Über Flugplätzen genügt eine Freigabe der Flugleitung oder vom Betreiber – bei Flughäfen muss die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • bei den Verkehrswegen (zum Beispiel Autobahnen) kann der Abstand bis auf 10 Meter reduziert werden, wenn die 1:1 Regelung gewahrt bleibt (und der je nach Drohne notwendige Abstand zu Menschen eingehalten wird)
  • für das „professionelle“ Fliegen gibt es weitere Ausnahmen zum Beispiel für Wohngebiete oder Naturschutzgebiete. Details dazu hier.
  • Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.

Ausnahmen in der neuen EU-Drohnenverordnung werden maßgeblich durch eine andere Kategorie für den Betrieb von Drohnen geregelt. In der Kategorie OPEN (Offen) wird der übliche Standardbetrieb (wie oben beschrieben). Diese wird in den drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Darüber hinaus sind alle weiteren nötigen Ausnahmen in den Kategorien Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert) festgehalten und aufgeteilt.

Weitere Details zur neuen EU-Drohnenverordnung vom LBA

Es gibt immer wieder neue bzw. veränderte Grundlagen und Vorraussetzungen, die das Fliegen mit einer Drohne in Deutschland betreffen. Deshalb hier der Hinweis, bleibt immer auf dem Laufenden und informiert euch richtig und aktuell. So verweisen wir gerne für weitere und noch genauere und aktuelle Informationen auf das Luftfahrtbundesamt LBA, das Team von Drohnen.de sowie www.bdl.aero/de. Auch gibt es diverse APPs, die einem Flugverbotszonen aufzeigen, was das legale Fliegen auf jeden Fall erleichtert!

Online-Quellen: bdl.aero/de / *drohnen.de / lba.de Fotos © shutterstock.com

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