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Natur und Umwelt

Jägerschaft Grafschaft Diepholz

Ihre Jäger vor Ort

Über Jägerschaft Grafschaft Diepholz

Ihre Jägerschaft vor Ort informiert:

Die Jägerschaft Graftschaft Diepholz hat 11 Hegeringe. So nennen wir den Zusammenschluss von einzelnen Revieren. Ein Revier ist die bejagbare Fläche in einer Gemeinde. Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um folgende Themen geht: 

Wo wird Wissen über heimisches Wild angeboten?

Wo bekomme ich gesundes natürliches Wildfleisch?

Was tun bei einem Wildunfall?

Weitere aktuelle Informationen auch auf unserer Homepage.

Webseite

Besuchen Sie unsere Webseite.

Serviceleistungen bei Jägerschaft Grafschaft Diepholz

Unser Service für Sie

Wildunfall -  Was nun?

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
  • Ruhe bewahren!
  • Sind Personen verletzt???  Rufen Sie die 112 an und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei unter 110. Geben Sie dort Ihren aktuellen Standort an. Dann wird Ihnen ein Ansprechpartner aus der Jägerschaft mitgeteilt oder die Polizei informiert den ortsansässigen Jäger direkt. Dieser wird Sie am Unfallort aufsuchen. 
  • Sollte das getötete Tier noch auf der Strasse liegen, ziehen Sie bitte einen Schutzhandschuh über und legen das Stück Wild an den Straßenrand, um weitere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
  • Warten Sie die Ankunft des Jägers ab. Sie können dann auch Hinweise geben, wohin ein evtl. verletztes Tier gelaufen ist. Der Jäger stellt Ihnen eine Wildschadenbescheinigung aus, sofern es sich um Haarwild (Reh, Wildschwein, Hase, Damwild) handelt.
  • Fährt Ihr Auto nicht mehr kontaktieren Sie Ihre Versicherungsagentur. Diese wird dann einen Abschleppwagen organisieren.

 

Unsere Kontaktdaten

Jägerschaft Grafschaft Diepholz
Hegering Lemförde
Haßlinger Str. 113
49448 Marl

Weitere Leistungen von Jägerschaft Grafschaft Diepholz

Unser Leistungsangebot für Sie

Erlebnis Natur - Mit dem Entdeckermobil durch Niedersachsen

Das Entdeckermobil ist ein vom SCHUBZ Lüneburg entworfener Wissensanhänger. Hier werden u.a. Niedersachsens Tierwelt und Landschaftsformen interaktiv vorgestellt. Die Zielgruppen sind (Schul-) Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren. Das Entdeckermobil ist einsatzfähig für Grundschulen z.B. bei Naturtagen oder Projektwochen, bei Stadt- Dorf- oder Hoffesten und auch für Ferienaktionen.

Der Spass steht im Vordergrund, doch wird hier den Kindern auch viel von der niedersächsischen Natur vermittelt. Es geht u.a. um Landschaftsbezeichnungen, Tierstimmen lauschen und bestimmen, Hirschfamilien wieder zusammenführen und Lebensräume einzelner Tiere erkennen. Eine passend zum Entdeckermobil entwickelte Rally (Fragebögen) fördert die Motivation der Kinder. 8 Stationen sind selbsterklärend erlebbar.

Das Entdeckermobil lässt sich leicht aufstellen und kann z.B. auf dem Schulhof genutzt werden.

Kontaktperson für den Landkreis Diepholz: https://www.jaegerschaft-diepholz.de/aus-und-weiterbildung

Aktuelle Information:

Leinenpflicht in Niedersachsen

Ab dem 1. April sind Hunde in der freien Natur an der Leine zu halten. Mit der anstehenden Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, wird in dieser Zeit die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.

Durch Aufscheuchen, Streunen oder im schlimmsten Fall Wildern, werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen beunruhigt bzw. gestört. So manches Elterntier verlässt die Jungtiere und kehrt nicht mehr oder sehr spät zurück. Dadurch können die Jungtiere Schaden nehmen oder sogar sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Kinderstuben beeinträchtigt werden. Mit der Regelung der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen zumindest vermeidbare Störungen in dieser Zeit minimiert werden.

 

Weitere ausführliche Informationen zu dem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html

Wildfleischvermarktung https://waldfleisch.de/

Regional, nachhaltig, gesund & lecker. Es gibt kein Fleisch, das mehr Vorteile in sich vereint, als Wildfleisch. Laden Sie sich die Waldfleisch App herunter. Dort finden Sie Kontaktadressen auch in Ihrer Nähe, die bestes Wildfleisch verkaufen.

Die Waldfleisch App wurde von der Jägerschaft Verden initiiert. Das Projekt wird von dem Deutschen Jagdverband, der Landesjägerschaft Niedersachsen, dem Landesjagdverband Berlin und weiteren Landesjagdverbänden unterstützt.

Anfahrt zu Jägerschaft Grafschaft Diepholz

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